2013-08-30T09:31:49
Allround High Compact.ONLV
AUER Success.6
6.00.410
1
01
Allround High Compact
Flächenelastischer Sportboden - auf Rohbeton
Sportstättenbau
EUR
Preisangebotsverfahren
Leistungsbeschreibung Hochbau
Bundesministerium f. Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)
Stubenring 1
Wien
1010
AUT
+43 (01) 71 100 0
http://www.bmwfj.gv.at
DI Duskanich
Roman
Stubenring 1
Wien
1010
AUT
+43 (01) 71 100 0
roman.duskanich@bmwfj.gv.at
http://www.bmwfj.gv.at
HB
19
2012-05-15
freigegeben
http://www.bmwfj.gv.at/tourismus/historischebauten/documents/lb-hb019-a2063.zip
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen.
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 19, 2012-02, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Sporthallenausbau
Ergänzende Bestimmungen:
Ergänzend zu den Normen gelten die einschlägigen Richtlinien des Österreichischen Institutes für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS), Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien, sowie die Regeln der jeweiligen österreichischen Sportfachverbände.
Verarbeitungsrichtlinien:
Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden eingehalten. Für ein System werden nur Materialien eines Systemerzeugers verwendet.
Arbeitsdurchführung:
Alle Einheitspreise gelten ohne Unterschied, ob die Leistung maschinell oder händisch ausgeführt wird.
Durchführung auch in Etappen:
Im Einheitspreis ist die Erschwernis einkalkuliert, dass die angebotenen Leistungen entsprechend dem Bauzeitenplan und den Gegebenheiten, auch in mehreren Etappen durchgeführt werden müssen.
Befestigungsmittel:
Die Befestigungsmittel werden vom Auftragnehmer gemäß dem vom Auftraggeber angegebenen Untergrund ausgewählt und sind in den Einheitspreisen einkalkuliert (wählbare Vorbemerkungen). Sie sind für die Belastung aus der beschriebenen Konstruktion und für die bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung auftretenden Kräfte bemessen.
Klammer-Schussbefestigung:
Klammer- und Schussbefestigungen sind nicht erlaubt.
Schraubverbindungen:
Sämtliche Schraubverbindungen sind gegen selbsttätiges Lösen (z.B. durch Vibrationen, Holznachtrocknung, Reibung in Drehlagern) zuverlässig gesichert. Wo immer möglich, werden Sicherungsmuttern nach DIN 985 verwendet.
Ballwurfsicherheit:
Alle Geräte, Bauteile und Einrichtungen (Klein- und Handgeräte ausgenommen), welche zur Verwendung im unmittelbaren Sportbereich oder den zugehörigen Geräteräumen bestimmt sind (gleich ob fest eingebaut oder mobil), werden so ausgeführt, dass sie die Anforderungen der vollen "Ballwurfsicherheit", bei den Deckenverkleidungen der "eingeschränkten Ballwurfsicherheit" erfüllen (DIN 18032T3).
Qualität:
Alle Materialien werden nur ungebraucht und in hochwertiger Qualität geliefert und verwendet.
Waagriss:
Vor Leistungsbeginn übernimmt der Auftragnehmer vom Auftraggeber den Waagriss.
Einschulung, Wartungsanweisung:
Nach Abschluss der Lieferungen und Leistungen werden zu einem einvernehmlich festzulegenden Termin der Auftraggeber sowie von diesem namhaft gemachte Vertreter der künftigen Nutzer ausführlich in die Handhabung der Geräte und Einrichtungen eingeschult. Dabei wird auch eine schriftliche Wartungs- und Pflegeanweisung für alle wartungs- und pflegebedürftigen Geräte und Bauteile übergeben und mündlich vor Ort erläutert. Über die Durchführung der Einschulung sowie die Übergabe der Wartungs- und Pflegeanweisungen wird vom Auftragnehmer ein Protokoll verfasst, dieses von den Teilnehmern bestätigt und in Kopie dem Auftraggeber übergeben. Die Kosten hiefür sind in den Einheitspreisen einkalkuliert.
Ebenheitsanforderungen an den Unterbeton:
Die Kalkulation der Einheitspreise geht davon aus, dass die Ebenheitsanforderungen an den (vorhandenen) Unterbeton in Verbindung mit der Verlegung eines Holzschwingbodens oder eines Trockenaufbaues wie folgt erfüllt sind. Für die Ebenheit der Betonoberfläche gelten die Anforderungen des ÖISS, ÖISS-Richtlinie 2/90 Pkt.6.3.2 (Abstand der Messpunkte in m/zulässige Höhendifferenz in mm): bis 0,1 m/3 mm; bis 1 m/ 6 mm; bis 4 m/10 mm; bis 10 m/15 mm; ab 15 m/20 mm.
Höhen:
In den Einheitspreisen der Positionen für Wand- und Deckenverkleidungen sind erforderliche Arbeitsgerüste bis 7,5 m Höhe des obersten Standniveaus (z.B. Arbeitsbühnenhöhe, oberster Pfostenbelag, Hubhöhe von verstellbaren Fahrgerüsten und dergleichen) über der Grundfläche der Sporthalle einkalkuliert.
Brandverhalten gemäß ÖNORM:
Sämtliche verwendete Materialien haben die Klassifikation D-s2, für Bodenbeläge Cfl-s2, gemäß ÖN EN 13501-1.
Werkstoffe, Hilfsstoffe:
Alle geleimten Holzwerkstoffe, z.B. Spanplatten, Sperrhölzer, sind formaldehydarm und entsprechen der Emissionsklasse E1. Der Auftragnehmer haftet für die Verträglichkeit von Klebemitteln und Spachtelmassen mit dem jeweiligen Untergrund. Kleber und Spachtelmassen bewahren ihre Haftfähigkeit und wirken weder auf den Untergrund noch auf den Oberbelag schädigend. Kleber sind formaldehydfrei und verbreiten nach der Aushärtung keinen aufdringlichen Geruch und sind nicht gesundheitsschädigend.
Muster:
Der Bieter oder Auftragnehmer legt auf Aufforderung dem Auftraggeber Muster der Werkstoffe, Beschläge und Oberflächen vor.
Wählbare Vorbemerkungen
Allgemeine Beschreibung.
Sportbodenaufbau gemäß ÖISS
Der vom AN angebotene Sportbodenaufbau besitzt eine gültige Eignungsprüfung, in der die Erfüllung der Kriterien der ÖISS Richtlinien "Anforderungen an Sporthallenböden" 08/2005 nachgewiesen werden. Richtqualität: Allround High Compact
Gesamtbelag:
Kraftabbau KA 55 mind. 50%
Standardverformung min. 2,5mm max. 6,0mm
Durchbiegungsmulde W500 max. 20%
Ballreflexion mind. 90%
Belastbarkeit VRL 1500 N keine Schäden
Belastbarkeit VSL 5000 N keine Schäden
Oberbelag:
Gleitreibungsbeiwert 0,4 - 0,7
Lichtreflexionsgrad mind. 20%
Glanzgrad max. 45%
Trägermaterial hochdicht, Qualität nach DIN 52360
Verleimung PVAc-Leim - Qalität nach DIN EN 204
Versiegelung:
Verformbarkeit I
Kratzfestigkeit mind. 1,2 N
Haftfestigkeit max. 1
Chemikalienbeständigkeit 1B
Dicke mind. 110 µm
Nutzschichtdicke: mind. 4,0 mm
Polyurethan-Acrylatharzbasis, keine gefährlichen Stoffe, kein Gefahrengut, nur geringe organische Lösemittel.
Die Erfüllung der Anforderung ist durch ein gültiges Prüfzeugnis eines unabhängigen, österreichischen, nach ÖISS- autorisierten Instituts nachzuweisen.
Das gültige Prüfzeugnis für der Aufbau ab Rohbeton ist mit der Abgabe des Angebots vorzulegen, andernfalls ist das Angebot ausnahmslos auszuscheiden.
Z
Flächenelastische Böden, Sandwichbauweise
Schleifen:
Das maschinelle Abschleifen der neu verlegten, nicht werksmäßig versiegelten Holz-Oberböden, um eine zum Versiegeln oder Einlassen geeignete Oberfläche zu erzielen, ist in den Einheitspreisen einkalkuliert.
Friese, Leisten:
Friese und Wandanschlussleisten werden gesondert verrechnet.
Druckverteilerschicht:
Eine einlagige Druckverteilerschicht mit Spanplatten oder Sperrholzplatten ist nicht zulässig.
Standardfarben, Design:
Wenn keine Farbe und Design angegeben sind, kann der Auftraggeber Farbe und Design des Belages, der Sockelleisten, etwaiger Fugen und etwaiger Formteile aus der vorgelegten Kollektion des Belags- oder Formerzeugers wählen.
Anarbeiten:
Das Anarbeiten an Zargen, Stöcke, lotrechte Heizungsrohre und dergleichen ist in den Einheitspreis einkalkuliert.
Rückstellmuster:
Dem Auftraggeber wird nach Fertigstellung der Sportbodenarbeiten ein Rückstellmuster in zweifacher Ausführung und entsprechender Größe ohne Aufforderung bei der Übernahme übergeben. Dies betrifft entweder den Gesamtaufbau oder die Einzelkomponenten.
V
Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Material zu 61.15 Beispiel AG
Das Verwenden nachstehend angebotener Materialien (oder Methoden) zu den angegebenen Positionen der ULG 13.15 wird vereinbart: Betrifft Position(en): Sportboden Beispielhaftes Material (oder Methode): Allround High Compact Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art. Kriterien der Gleichwertigkeit: Gesamtbelag: Kraftabbau KA 55 mind. 50% Standardverformung min. 2,5mm max. 6,0mm Durchbiegungsmulde W500 max. 20% Ballreflexion mind. 90% Belastbarkeit VRL 1500 N keine Schäden Belastbarkeit VSL 5000 N keine Schäden Oberbelag: Gleitreibungsbeiwert 0,4 - 0,7 Lichtreflexionsgrad mind. 20% Glanzgrad max. 45% Trägermaterial hochdicht, Qualität nach DIN 52360 Verleimung PVAc-Leim - Qalität nach DIN EN 204 Versiegelung: Verformbarkeit I Kratzfestigkeit mind. 1,2 N Haftfestigkeit max. 1 Chemikalienbeständigkeit 1B Dicke mind. 110 µm Nutzschichtdicke: mind. 4,0 mm Polyurethan-Acrylatharzbasis, keine gefährlichen Stoffe, kein Gefahrengut, nur geringe organische Lösemittel. Die Erfüllung der Anforderung ist durch ein gültiges Prüfzeugnis eines unabhängigen, österreichischen, nach ÖISS- autorisierten Instituts nachzuweisen. Das gültige Prüfzeugnis für der Aufbau ab Rohbeton ist mit der Abgabe des Angebots vorzulegen, andernfalls ist das Angebot ausnahmslos auszuscheiden. Angeboten:
V
Höhenausgleich mit Klötzen, kraftschlüssig mit der Schwingriegelkonstruktion verbunden. Die Erschwernis durch die unterschiedliche Klotzhöhe wird berücksichtigt und wird nicht gesondert vergütet. Die Anzahl der Distanzklötze richtet sich nach der Schwingbodenkonstruktion und ist einkalkuliert.
Z
Distanzklötze als Höhenausgleich (61.14)
Gesamtfußbodenhöhe von in cm bis 25cm.
Z
m²
1
0.00
Az Holzunterkonstruktion imprägnieren
Aufzahlung für das Behandeln aller Holzteile der Unterbodenkonstruktion bestehend aus Distanzklötzen, Schwingriegeln und Blinbodenbrettern mit einem fungizidem und insektizidem Imprägniermittel durch zweimaliges Streichen, Spritzen, Sprühen oder einmaliges Tauchen (Trogtauchen) nach Wahl des Auftragnehmers, mit wasserlöslichen Holzschutzmitteln.
Z
m²
1
0.00
Flächenelastischer Sportboden mit Parkettbelag in Sandwichbauweise, bestehend aus einer elastischen Schicht, biegesteifen Lastverteilerplatte und einem Parkettoberbelag.
Unterkonstruktion für Flächenel. Sportboden
Unterkonstruktion bestehend aus Fichtenstaffel im Abstand von 50 cm gemäss ÖNORM B 2218 Punkt 5.3.3.2. gerade zu den Wänden verlegen und in die Waage richten. Streublindboden mit ausgesuchten Fichten- oder Tannenbretter, in Querlage mit wechselndem Stoß verlegt, unter Berücksichtigung einer Anschlußfuge im Bereich der Wände gemäß ÖNORM B 2218 Punkt 5.3.3.3.2. Ein Eignungsprüfungszeugnis gemäß den Richtlinien des ÖISS vom OFI Wien für das Gesamtsystem (Unterkonstruktion mit Sandwich-Sportboden und Oberbelag) muss dem Angebot beigelegt werden. Angebote ohne Prüfzeugnisse werden ausgeschieden.
Aufbauhöhe der Unterkonstruktion ab Rohbeton: bis 25cm
Z
m²
1
0.00
Flächenelast.Sandwichb.2SPark. Eiche 10mm
Oberboden mit 2-Schichtparkett aus Eiche, 10 mm dick, Erscheinungsklasse Dreiecksymbol, riemenartig verlegt, Nutzschichtdicke 4,2mm Gesamtdicke der Unterkonstruktion mit Oberboden: 37mm Kennwerte gemäß der Anforderungen der ÖNORM B 2608 werden nachgewiesen durch folgende Prüfzeugnisse (Prüfstelle, Prüfbericht Nr. und Datum):
Z
m²
1
0.00
Brandverhalten Sportboden und Oberbelag Dfl-s1
Der Oberbelag und die Gesamtkonstruktion der Sportbodenkonstrukion muss mind. das Brandverhalten Dfl-s1 aufweisen, diese beide Werte müssen in einem Prüfzeugnis eines autorisierten Instituts nachgewiesen werden. Angebote ohne Prüfzeugnis über das Brandverhalten des Oberbelags und des Gesamtbelags mind. Klasse Dfl-s1 werden ausnahmslos ausgeschieden. Abgerechnet wird die Sportbodenfläche.
Brandverhalten Gesmamtbelag:
Brandverhalten Oberbelag:
Z
m²
1
0.00